Gemeinschaftspraxis Hildebrandt
 

Sprechzeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. 14.30 - 16.00 Uhr
Di. + Do. 16.00 - 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Termin-Vereinbarung:

telefonisch 08431 / 646660

oder per E-Mail 

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Unsere Telefonzeiten:
Mo. - Fr. 8.30 - 11.00 Uhr
sowie Mo., Di, Do. 15.00 bis 16.30 Uhr

 
 

Selbstzahler-Leistung = Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)

Eine Vielzahl von Diagnose- und Behandlungsmethoden, die im Einzelfall medizinisch sinnvoll sind, werden trotzdem nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Abrechnung dieser Leistungen über die Chipkarte der Gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich.

Diese Leistungen dürfen vom Arzt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erbracht werden. Die Kosten muss der Patient selbst tragen. Er erhält eine Rechnung vom Arzt. Diese Leistungen nennt man Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL).

Vor der Inanspruchnahme einer privat abzurechnenden ärztlichen Leistung findet eine eingehende medizinische Beratung sowie eine Erklärung der zu erwartenden Kosten statt. Anschließend können Sie frei entscheiden, ob Sie eine derartige Therapie wünschen. Vor der Behandlung muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden. Der Arzt weist darin auf die voraussichtlichen Kosten hin und Sie als Patientin oder Patient müssen dem Vertrag schriftlich zustimmen. Alle Individuellen Gesundheitsleistungen werden nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet