Gemeinschaftspraxis Hildebrandt
 

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Veröden von Besenreisern

Als Besenreiser bezeichnet man kleine büschelartige, bläulich-rote Erweiterungen von Hautvenen an den Beinen. Obwohl diese "Äderchen" keine Beschwerden verursachen, wünschen viele Patienten aus optischen Gründen eine wirksame Beseitigung.

 

Die Veranlagung zur Ausbildung von Besenreisern ist erblich. Sie bilden sich bevorzugt an der Außenseite der Ober­schenkel, können aber auch flächenhaft am gesamten Bein auftreten. Besenreiser stellen für die betroffenen Patienten in erster Linie eine optische Störung dar. Im Gegensatz zu größeren Varizen ("Krampfadern") führen Besenreiser alleine aber nicht zu ernsthaften Beschwerden. Dennoch sollte vor einer Behandlung grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass eine Erkrankung des tiefen oder oberflächlichen Venensystems vorliegt. Die sogenannte Sklerosierung (Verödung) hat sich als nebenwirkungsarme und relativ wenig schmerzhafte Behandlung von Besenreisern bewährt.

 

Das Prinzip der Verödung besteht darin, dass durch Einspritzen einer Flüssigkeit (Aethoxy­sklerol 0,5 %) in die erweiterte Vene eine Rei­zung der Venenwand verursacht wird, die zum Verschluss des Gefäßes führt. Die Methode ist ambulant durchführbar und kann beliebig oft wiederholt werden. Die Injektion des Verödungsmittels verursacht für wenige Sekunden einen leicht brennenden Schmerz. Gelegentlich kommt es auch durch die Verödung zur Ausbildung kleiner Bluter­güsse oder einer milden Venenentzündung, was aber nicht gefährlich ist. Nach der Behandlung wird manchmal eine bräunliche Pigmentierung (Verfärbung) der Haut im Bereich der Einstichstelle beobachtet, die sich nach einigen Monaten in der Regel wieder zurückbildet. Unmittelbar nach der Verödung sollten Sie sich viel bewegen. Vermeiden Sie für ca. 14 Tage Sauna oder Solarium. Nach jeder Sklerosierung wird für ca. 3 Tage ein Druckverband angelegt.

 

Diese Therapie wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Abrechnung dieser Leistungen über die Chipkarte der Gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich. Stattdessen erhalten Sie eine Rechnung nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ), die sofort zu begleichen ist.